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20.01.10 - Stellungnahme VBDS zur BMS

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Der Vorarlberger Berufsverband der SozialarbeiterInnen nimmt Stellung zum Entwurf der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" die am 01.09.2010 in Österreich eingeführt wird.

S T E L L U N G N A H M E :

Mindestsicherung Neu ist ein Fortschritt, enthält aber einen gewichtigen sozialpolitischen Fehler

Der Vorarlberger Berufsverband der SozialarbeiterInnen (VBDS) begrüßt grundsätzlich die Einigung über die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung und dass sie zur Bemessung der Höhe an die Ausgleichszulage gekoppelt ist. Gleichzeitig kritisieren wir jedoch nicht nur die zuständigen BundespolitikerInnen sondern insbesondere die Zustimmung von LR Dr. Greti Schmid zu dem Konsens der SozialreferentInnen der Länder, wonach die Mindestsicherung in Höhe von € 744, - nur zwölfmal statt wie bei der Mindestpension vierzehnmal im Jahr ausbezahlt werden soll.

Ausgerechnet im Europäischen Jahr des Kampfes gegen die Armut soll eine Regelung beschlossen werden, die den Zielen der Verminderung der Armut und der besseren Teilhabe Armer oder von Armut bedrohter Menschen – und das sind vor allem alleinstehende und alleinerziehende Frauen - Hohn spricht. Für sie ist ein Ausfall von gesamt knapp € 1.500,- pro Jahr eine massive und unverständliche Benachteiligung.

Der vorgesehene Betrag liegt deutlich unter dem Europäischen Richtwert für die Armutsgefährdungsschwelle, der bei 60% des mittleren Einkommens eines jeden Landes liegt, in Österreich dzt. 912,- monatlich bzw. bei 14-maliger Auszahlung rd. 782,- Euro.

Sowohl Landeshauptmann Dr. Sausgruber als auch LR Dr. Schmid haben mehrfach öffentlich erklärt, dass man bei der Mindestsicherung nicht unter die bestehende Höhe der Sozialhilfe gehen werde. Das ist aus Sicht der SozialarbeiterInnen auch das absolute Mindestmaß menschenwürdiger staatlicher Hilfe, an dem die Mindestsicherung sich ausrichten muss.

Sollte die Höhe der Mindestsicherung nicht ausreichend hoch sein, so fordert der Berufsverband entschieden, muss das Land zusätzlich für einen gesetzlich garantierten Ausgleich mit Rechtsanspruch sorgen, damit den Betroffenen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in unserer Gesellschaft in einem Mindestmaß möglich bleibt.

Der vorgesehene Anspruch mag vielleicht in ländlichen Gebieten ohne Tourismus als ausreichender Schutz vor Armut ausreichend sein, für ein würdevolles Leben in Vorarlberg ist er entschieden zu niedrig! Sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Wohnkosten sind im Ländle unter den höchsten in Österreich, weshalb ein regionaler Ausgleich erfolgen muss.


Für den Vorstand des VBDS

DSA Martin Bentele M.S.M.
Vorsitzender

Kontakt:
Martin Bentele,
T: 0676/6797587,
E: martin.bentele@gmail.com